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Informationen zum Verhalten am Unfallort, woran man unbedingt denken sollte!

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, so beachten Sie Folgendes:

NOTIEREN SIE das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen, Name und Dienststelle des vom Unfallaufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu benachrichtigen.

FOTOGRAFIEREN SIE nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.

BESTEHEN SIE DARAUF, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. Bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien als Bagatellschaden erkennbar. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

BEAUFTRAGEN SIE möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem ursacher und seinem Versicherer. Wenn Sie keinen Anwalt kennen der Sie vertreten könnte, so können Sie sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt von mir empfehlen lassen.

BEACHTEN SIE BITTE die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit. Diese sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen.

Tel.: (02225) 980 97 64
Mobil: 0163- 885 10 19